Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Neuendettelsau

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Zusätzlicher Bürgerservice: Online Buchung eines Termins im Rathaus

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Luft

Dienstleistungen

Hubschrauber, Beantragung einer Genehmigungen für den Flugbetrieb

Wenn Sie Hubschrauber betreiben, benötigen Sie in bestimmten Fällen Genehmigungen des Luftfahrt-Bundesamts für Ihren Flugbetrieb – zum Beispiel für den Luftrettungsdienst oder den Hubschrauberwindenbetrieb.

Wenn Sie Hubschrauber betreiben, benötigen Sie in bestimmten Fällen Genehmigungen des Luftfahrt-Bundesamts.

Sie können

  • neue Genehmigungen für ein oder mehrere Hubschrauber desselben Musters beziehungsweise derselben Baureihe beantragen,
  • einen Hubschrauber zu einer bestehenden Genehmigung für dasselbe Muster beziehungsweise die -baureihe hinzufügen,
  • ein neues Muster beziehungsweise eine neue Baureihe zu einer Genehmigung hinzufügen,
  • Ihren bestehenden Genehmigungsumfang für ein oder mehrere Hubschrauber ändern,
  • Hubschrauber aus einer Genehmigung entfernen,
  • eine bestehende Genehmigung zurückgeben.

Mit diesem Antrag können Sie als gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) folgende Genehmigungen erhalten: 

  • Medizinische Hubschraubernoteinsätze (HEMS)
  • Hubschrauberwindenbetrieb (HHO)
  • Offshore-Hubschrauberbetrieb (HOFO)
  • Nachtflugsichtsysteme (NVIS)
  • elektronischer Pilotenkoffer (EFB)
  • Beförderung gefährlicher Güter (DG)
  • Leistungsbasierte Navigation (PBN)
  • Örtlichkeit von öffentlichem Interesse (PIS)
  • nicht-gewerblicher und spezialisierter Flugbetrieb von Luftfahrzeugen eines AOC-Inhabers durch einen anderen Betreiber 
  • Start und Landung ohne die Möglichkeit einer sicheren Notlandung
  • Grundsätze der Kraftstoffermittlung (Fuel Policy)
  • Hubschraubereinsätze über Gebieten mit schwierigen Umgebungsbedingungen außerhalb dicht besiedelter Gebiete 
  • Methoden zur Festlegung der Mindestflughöhen (Minimum Flight Altitudes)
  • Flüge bei geringer Sicht (LVO)
  • sonstige Genehmigungen

Als nicht gewerblicher Betrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC) können Sie folgende Genehmigungen beantragen:

  • Offshore-Hubschrauberbetrieb (HOFO)
  • Beförderung gefährlicher Güter (DG)
  • sonstige Genehmigungen

Als Betreiberin oder Betreiber eines spezialisierten Flugbetriebs (SPO) können Sie zusätzlich die folgende Genehmigung beantragen:

  • spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko (SPO High Risk)

Die Antragstellung ist gegebenenfalls kostenpflichtig. Bei Bedarf müssen weitere Anträge gestellt werden. Entsprechende Hinweise finden Sie im Antragsformular.
 

  • Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz liegt in Deutschland.
  • Sie stellen den Antrag beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als 
    • Gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT),
    • Nicht gewerblicher Betrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC) oder
    • Betreiberin oder Betreiber von spezialisiertem Flugbetrieb (SPO). 
  • Andere Betriebe stellen den Antrag bei den zuständigen Landesluftfahrtbehörden.
  • Sie weisen dem LBA unter anderem technische Voraussetzungen des Luftfahrzeugs, Betriebsverfahren sowie Schulungen der Besatzungen nach.

Die genauen Voraussetzungen für die jeweilige Genehmigung sind abhängig vom Flugzeug, der verbauten Technik sowie der Art des Flugbetriebs. 

Bei jeder Genehmigung erfolgt eine Einzelfallprüfung durch das LBA, bei der die Voraussetzungen nachgewiesen werden müssen.

Sie können die Genehmigung für den Flugbetrieb online, per E-Mail, Post oder Fax beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.

Online-Antrag: 

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und öffnen Sie den Online-Antrag zu Genehmigungen für den Flugbetrieb. Sie können mehrere Genehmigungen gebündelt beantragen. 
  • Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben und Nachweise.
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen als Dateidirekt hochladen (in den Formaten PDF, DOC, JPEG, PNG, ZIP, XLS, KML). Als Organisation können Sie auch einen Download-Link angeben, unter dem das LBA die Unterlagen herunterladen kann.
  • Bei einigen Genehmigungen benötigt das LBA technische Nachweise, die Sie separat einreichen müssen. Die entsprechenden Hinweise und Links finden Sie im Online-Antrag.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Unklarheiten sowie fehlenden Informationen oder Unterlagen bei Ihnen und gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt sendet Ihnen 
    • einen Gebührenbescheid sowie
    • einen Genehmigungsbescheid oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie zahlen die anfallenden Gebühren.

Antrag per E-Mail, Post oder Fax:

  • Sie können den Antrag sowohl formlos stellen als auch eine der Vorlagen nutzen: 
    • Wenn Sie die Vorlagen nutzen möchten, rufen Sie die Webseite des LBA auf und laden Sie sich die aktuellen Antragsformulare herunter. 
      • Füllen Sie die Formulare aus, drucken diese aus, unterschreiben Sie diese. 
    • Wenn Sie den Antrag formlos stellen möchten, schildern Sie ihr Anliegen in einem selbstaufgesetzten Schreiben, das Sie handschriftlich Unterschreiben. 
  • Falls Sie den Antrag per E-Mail stellen möchten, scannen Sie den unterschriebenen Antrag wieder ein.
  • Fügen Sie alle notwendigen Unterlagen bei.  
  • Senden Sie alles per E-Mail, Post oder Fax ab.
  • Die weiteren Schritte sind identisch mit dem Online-Antrag. 

Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. In einzelnen Fällen müssen Sie die Gebühren im Voraus zahlen.
Gebühr: 50 EUR - 1.500 EUR

Wochen2 bis 3 Monate

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Nachweise für betriebliche Verfahren und Schulungen; welche dies im Detail sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen oder beim Luftfahrt-Bundesamt erfragen. 
    • Bei Änderungen: Nachweise der Änderungen
    • Wenn Sie den Antrag für eine andere Person oder Organisation stellen, benötigen Sie eine Vollmacht.

    Für die am häufigsten beantragten Genehmigungen sind folgende Unterlagen bei Erstantrag erforderlich: 

    Spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko (SPO High Risk)

    • Erklärung für alle Verfahren und Luftfahrzeuge
    • Dokumentation betrieblicher Verfahren und Trainingsverfahren im Betriebshandbuch oder im SPO Betriebshandbuch
    • Nachweise für die Standard Operating Procedures (SOP)
    • Risk Assessment 
    • Mindestausrüstungsliste (MEL) für alle Luftahrzeuge
    • falls Zusatzausrüstung eingesetzt wird: Ausrüstungsnachweise für alle Luftfahrzeuge
    • Nachweise zur Trainingsdurchführung, sofern bereits vorhanden

    Medizinische Hubschraubernoteinsätze (HEMS)

    • Safety Risk Assessment 
    • Supplemental Type Certificate (STC)
    • Änderungen im OM-A
    • Änderungen im OM-B
    • Trainings- und Überprüfungsprogramme im OM-D
    • Nachweise zur Trainingsdurchführung, sofern bereits vorhanden
    • Checkliste Rettungsstation
    • Ausrüstungscheckliste
    • Anlage zum Antrag (Compliance List)

    Hubschrauberwindenbetrieb (HHO)

    • Flight Manual Supplement
    • Safety Risk Assessment
    • Änderungen im OM-A
    • Änderungen im OM-B
    • Trainings- und Überprüfungsprogramme im OM-D
    • Nachweise zur Trainingsdurchführung, sofern bereits vorhanden
    • Anlage zum Antrag (Compliance List)

    Offshore-Hubschrauberbetrieb (HOFO)

    • Safety Risk Assessment
    • bei schwierigen Umgebungsbedingungen: Nachweis für die Zulassung von Einbau und Betrieb der Notwasserungsausrüstung im (Supplemental) Type Certificate ((S)TC) pro Luftfahrzeug
    • Änderungen im OM-A
    • Änderungen im OM-B
    • Trainings- und Überprüfungsprogramme im OM-D
    • Nachweise zur Trainingsdurchführung (sofern bereits vorhanden)
    • Anlage zum Antrag (Compliance List)

    Nachtflugsichtsysteme (NVIS)

    • Safety Risk Assessment
    • (Supplemental) Type Certificate ((S)TC)
    • falls vorhanden: Operator Substantiation Report For Night Vision Imaging Systems (NVIS) / NVG)
    • Änderungen im OM-A
    • Änderungen im OM-B
    • Trainings- und Überprüfungsprogramme im OM-D
    • Nachweise zur Trainingsdurchführung (sofern bereits vorhanden)
    • Anlage zum Antrag (Compliance List)

    Elektronischer Pilotenkoffer (EFB)

    • bei Geräten über 1Kilogramm, die die Struktur des Luftfahrzeugs beeinflussen: Technischer Nachweis (TCDS oder STC)
    • falls eine Druckkabine vorhanden ist: Nachweis über Resistenz gegen Druckverlust
    • falls bei einem portablen Gerät installierte IFR-Karten als primäre Quelle genutzt werden: Nachweis zum Electromagnetic Inference (EMI) Test
    • EFB-Handbuch oder Abschnitte im OM-A
    • Schulungs- und Überprüfungsprogramme im OM-D
    • Nachweise über Schulungen 
    • Anlage zum Antrag (Compliance List)

    Beförderung gefährlicher Güter (DG)

    • Zertifikat der Personalkategorie 6 gemäß ICAO T.I. Part 1 Chapter 4 (IATA 1.5) 
    • Änderungen im OM-A
    • Schulungsprogramme im OM-D
    • falls Laderäume vorhanden sind: Nachweis zur Klassifikation der Laderäume für jedes Luftfahrzeug 

    Leistungsbasierte Navigation (PBN)

    • Nachweis für die Zulassung für den PBN-Betrieb 
    • Änderungen im OM-A
    • Änderungen im OM-B
    • Trainings- und Überprüfungsprogramme im OM-D
    • Nachweise zur Trainingsdurchführung (sofern bereits vorhanden)
    • Sicherheitsbewertung (Safety Assessment)
    • falls vorhanden: Dokument zum Reporting System
    • falls vorhanden: Dokument zum Monitoring Programme
    • Anlage zum Antrag (Compliance List)

    Örtlichkeit von öffentlichem Interesse (PIS)

    • Änderungen im OM-A
    • Änderungen im OM-B
    • Änderungen im OM-C
    • Trainings- und Überprüfungsprogramme im OM-D
    • Nachweise zur Trainingsdurchführung (sofern bereits vorhanden)

    Nicht-gewerblicher und spezialisierter Flugbetrieb von Luftfahrzeugen eines AOC-Inhabers durch einen anderen Betreiber 

    • Änderungen im OM-A
    • Änderungen im OM-B
    • wenn Teile des Verfahrens oder das gesamte Verfahren in einem Vertrag beschrieben werden: Mustervertrag
    • Risk Assessment
    • Compliance List

    Je nach Genehmigung können andere Unterlagen erforderlich sein. 

  • Verordnung (EU) Nr. 965/2012
  • Early Acces Rules for Air Operations
  • Basisverordnung (EU) 2018/1139
  • Verordnung (EU) Nr. 748/2012
  • Verordnung (EU) Nr. 1321/2014
  • § 28, Dritte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb des Luftfahrtgerätes außerhalb von Luftfahrtunternehmen) (3. DV LuftBo)
  • Anlage Gebührenverzeichnis zu § 2 Absatz 1 Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)

Luftfahrt-Bundesamt

AdresseLuftfahrt-Bundesamt
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
+49 531 2355-0+49 531 2355-0
+49 531 2355-9099+49 531 2355-9099

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)