Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Neuendettelsau

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Zusätzlicher Bürgerservice: Online Buchung eines Termins im Rathaus

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Luft

Dienstleistungen

Behördenverlagerungen, Informationen

Mit der „Offensive.Heimat.Bayern 2025“ wurde die erfolgreiche Heimatstrategie weiterentwickelt und den großen staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen angepasst. Von zentraler Bedeutung sind Behördenverlagerungen.

Offensive.Heimat.Bayern 2025 – Behördenverlagerungen

Behördenverlagerungen sind ein zentrales Instrument aktiver Strukturpolitik. Sie schaffen sichere Arbeitsplätze, dienen der Wirtschaft als Vorbild und stärken die Infrastruktur des ländlichen Raumes. Sie tragen dazu bei, unterschiedliche Entwicklungsgeschwindigkeiten in Stadt und Land anzugleichen. Zudem fördern und sichern sie gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen. Damit wird dem Verfassungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung Rechnung getragen.

In den Jahren 2015 und 2016 hat die Staatsregierung mit den Konzepten „Regionalisierung von Verwaltung“ und „Strukturkonzept – Chancen im ganzen Land“ die 1. Stufe der Behördenverlagerungen mit Arbeitsplätzen für mehr als 2.500 Beschäftigte und Studienplätze für 930 Studierende beschlossen. Für die neuen Behördenstandorte wurden vorrangig Regionen ausgewählt, die im Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegen und nicht im Rahmen der Hochschulinitiativen bereits umfangreich gefördert wurden. Es wurden darüber hinaus auch Konversionsgemeinden berücksichtigt und zusätzliche strukturelle Impulse für die Regierungsbezirke Mittelfranken und Niederbayern gesetzt.

Bayernweit wurde bis Ende 2024 bei 60 Behörden und staatlichen Einrichtungen mit 2.025 Personen der Betrieb aufgenommen. Das sind rund 91 % der Verlagerungsprojekte.

Die Erfolgsgeschichte der Behördenverlagerung wird mit dem Konzept „Behördenverlagerung Bayern 2030 2. Stufe“ fortgeschrieben. In diesem Zusammenhang wurden insgesamt 2.670 Arbeitsplätze für Beschäftigte und Studienplätze für 400 Studierende beschlossen. Bis Ende 2024 konnte der Dienstbetrieb bereits mit 515 Beschäftigten an elf von 14 Behörden und staatlichen Einrichtungen starten.

Die Anzahl der bereits vor Ort tätigen Beschäftigten zeigt, dass Behördenverlagerungen mehr als nur gute Ideen sind, vielmehr ein Beispiel für eine funktionierende und erfolgreiche Strukturpolitik, ausgerichtet an den Bedürfnissen der Menschen.

Die 1. und 2. Stufe der Behördenverlagerungen umfassen 80 Verlagerungsprojekte. Innerhalb der ersten 15 Jahre werden dadurch Arbeitsplätze für rund 5.200 Beschäftigte und Studienplätze für 1.330 Studierende verlagert, wobei mehr als 3.680 Arbeitsplätze und 100 % der Studienplätze auf den ländlichen Raum entfallen. Alle Regierungsbezirke Bayerns profitieren entsprechend ihrer strukturellen Leistungsfähigkeit.

Behördenverlagerung nur gemeinsam mit den Beschäftigten

Ein besonderes Augenmerk der Staatsregierung liegt auf der sozialverträglichen Gestaltung der Verlagerungen. Es wird daher keine Zwangsversetzungen an die neuen Zielorte geben. Das Personalrahmenkonzept enthält ein ganzes Paket an monetären und nicht-monetären Anreizen, um den Umsetzungsprozess für die Beschäftigten und Behörden gleichermaßen zu erleichtern.

Informationen für Bewerberinnen und Bewerber

Die Verlagerungsprojekte sind ressortverantwortlich durchzuführen. Gleiches gilt für ressorteigene Planungen zur Personalbesetzung. Anfragen und Bewerbungen für die neuen Behörden und Behördenteile bitten wir daher an das fachlich zuständige Staatsministerium zu richten.

Informationen zu Immobilien

Immobilienangebote zur Unterbringung der neuen Behörden bzw. Behördenteile bitten wir an die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) als Dienstleister in Unterbringungsfragen für alle staatlichen Stellen zu richten. Die IMBY wird auf Sie zukommen, sofern Ihr Angebot für die Unterbringung einer staatlichen Einrichtung in Frage kommt. Mehr Informationen zur IMBY finden Sie im Internet unter www.immobilien.bayern.de.

 

 

  • Art. 3 der Bayerischen Verfassung (BV)
  • Richtlinie für die Gewährung einer Mobilitätsprämie (Mobilitätsprämienrichtlinie – MoPrR)

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

AdresseBayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Odeonsplatz 4
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+49 89 2306-0+49 89 2306-0
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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)