Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Neuendettelsau

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Zusätzlicher Bürgerservice: Online Buchung eines Termins im Rathaus

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Dienstleistungen

Sprachangebote für Erwachsene mit Flucht- oder Migrationshintergrund, Beantragung einer Förderung für Ehrenamtliche

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des Projekts "Sprache schafft Chancen" Ehrenamtliche finanziell, die volljährigen Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund die deutsche Sprache beibringen.

Zweck

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des Projekts "Sprache schafft Chancen" Ehrenamtliche finanziell, die volljährigen Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund die deutsche Sprache beibringen.

Gegenstand

Gefördert werden ehrenamtliche Sprachkurse, die der Integration von volljährigen Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund dienen. Zudem sind im Rahmen der Sprachkurse ergänzende Begegnungsformate (z. B. Basteln, Nähen), Spaziergänge und kulturelle Ausflüge (z. B. Stadtführung, Museum), die in einem engen Bezug zur Sprachförderung stehen, förderfähig.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Ehrenamtliche, Mitgliedseinrichtungen der lagfa bayern e. V. und gemeinnützige Organisationen.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind die im Rahmen des Sprachkurses tatsächlich anfallenden Sachausgaben, z. B. Mietkosten für Räumlichkeiten, Materialkosten (z. B. Lehrwerke, Lern-Apps, Kopien, Stifte, Blöcke, Ordner, Flipcharts usw.), Fahrtkosten. Eine Vergütung der ehrenamtlichen Tätigkeit ist nicht zuwendungsfähig. Auf Antrag sind jeweils auch 20 % der beantragten Gesamtfördersumme (also 20 €, 40 €, 60 €, 80 € oder 100 €) als Anerkennung für ehrenamtliches Engagement zuwendungsfähig. Der zu belegende Förderbetrag reduziert sich bei Inanspruchnahme entsprechend (bei 100 € auf 80 €, bei 200 € auf 160 €, bei 300 € auf 240 €, bei 400 € auf 320 €, bei 500 € auf 400 €).

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die Förderung erfolgt in Höhe von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf die jeweiligen max. Höchstbeträge. Die max. Förderung beträgt 100 € (mind. 1 Teilnehmender), 200 € (mind. 2 Teilnehmende), 300 € (mind. 3 Teilnehmende), 400 € (mind. 4 Teilnehmende) bzw. 500 € (mind. 5 Teilnehmende). Nicht zuwendungsfähige Ausgaben müssen vom Zuwendungsempfänger durch Eigen- oder durch Drittmittel aufgebracht werden und dürfen bei den Ausgaben der Maßnahme nicht angesetzt werden.

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel. Zuwendungsanträge können unter Umständen wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden.

Voraussetzungen für die Förderung von Sprachkursen:

  • ehrenamtliche Kursleitung,
  • mind. 1, 2, 3, 4 bzw. 5 Teilnehmende (Nachweis durch Unterschiftenlisten),
  • insgesamt mind. 10 (bei mind. 1 Teilnehmenden), 20 (bei mind. 2 Teilnehmenden), 30 (bei mind. 3 Teilnehmenden), 40 (bei mind. 4 Teilnehmenden) bzw. 50 (bei mind. 5 Teilnehmenden) Unterrichtseinheiten (à 45 Min.),
  • mind. 1 Unterrichtseinheit pro Woche bei 1 bis 2 Teilnehmenden bzw. mind. 2 Unterrichtseinheiten pro Woche ab 3 Teilnehmenden

Das Antragsformular muss vor Beginn des Sprachkurses bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen / Freiwilligen-Zentren / Koordinierungszentren in Bayern (lagfa bayern e. V.) eingereicht werden, die auch über den Antrag entscheidet. Nach Eingang des Antrags bei der lagfa bayern e. V., der schriftlich bestätigt wird, kann der Sprachkurs starten. Alle benötigten Materialien können ab diesem Zeitpunkt im Wege der Vorleistung beschafft werden. Sofern eine Vorleistung nicht möglich ist, kann bereits mit dem Antrag oder später - aber noch vor Abschluss des Sprachkurses - eine Auszahlung von bis zu 50 % des jeweiligen Höchstbetrages beantragt werden. Nach Kursende und Prüfung der beantragten Ausgaben durch die lagfa bayern e. V. werden die zuwendungsfähigen (restlichen) Ausgaben bis zum jeweiligen Höchstbetrag ersetzt. Alle Belege müssen aufbewahrt werden, da es stichprobenartige Prüfungen gibt.

Ein Verwendungsnachweis ist nur nach Aufforderung der lagfa bayern e. V. vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt dann erst nach positiver Prüfung.

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

keine

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 1 Woch(en) bis zu 2 Woch(en) zu rechnen.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Es sind keine Unterlagen beizubringen.

  • Art. 44 BayHO

lagfa bayern (Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen/Freiwilligen-Zentren und Koordinierungszentren Bürgerschaftlichen Engagements in Bayern)

Adresselagfa bayern (Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen/Freiwilligen-Zentren und Koordinierungszentren Bürgerschaftlichen Engagements in Bayern)
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
+49 821 207148-0+49 821 207148-0

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)